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Nr. 18 ERICH II., Herzog v. POMMERN-WOLGAST

Erich II., Herzog von Pommern-Wolgast

Nr. 18 ERICH II., Herzog v. POMMERN-WOLGAST

* um 1425 Wolgast                                † 1474 Wolgast

1451 ∞ Sophia v. Pommern-Stolp (s. Nr. 19)

Heiratsalter: ♂ ca. 26 J. ∞ ♀ ca. 16 J. / Kinder: 9

Eltern: Nr. 36+37

Sophia Hedwigs Ur-Ur Großvater väterlicherseits: Ehe, Kriege und große Politik

 

Erstmals taucht ein männlicher Repräsentant des Greifenhauses in der Ahnenfolge Sophia Hedwigs auf. Da seine Gemahlin ebenfalls eine ‚Pommersche’ war, gewinnt das Land am Meer mit diesen Vorfahren beträchtlich an Gewicht. 

Erichs Gemahlin Sophia repräsentierte die königliche Vergangenheit der Greifen. Ihr Onkel Erich I. ging als zunächst erfolgreich regierender, später abgesetzter König der Kalmarer Union (Dänemark, Schweden, Norwegen) in die Geschichtsschreibung ein. Sein kleines Teilherzogtum Pommern-Stolp sowie sein großer, zusammen geraubter Schatz hatte Sophia geerbt und war somit eine attraktive Partie. 

Die Regierungszeit  von Erich II. war bestimmt vom „Stettiner Erbfolgestreit“ (1464). Er sowie sein Bruder Wartislaw X., beide Regenten des Wolgaster Teilherzogtums, stritten mit dem brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. um das verwaiste Stettiner Teilherzogtum, last but not least um hohenzollersche Ansprüche auf die Lehnshoheit über Pommern. Über lange Zeit prägte dieser auch militärisch ausgetragene Streit die politische Lage im südlichen Ostseeraum.

Erichs Regierungshandeln zeigt Spuren der zeittypischen harten Auseinandersetzungen zwischen den Fürsten und Städten. Wirtschaftlich reiche Städte, wie z. B. Stralsund, strebten nach Eigenständigkeit, ihre Landesherren wollten natürlich am wachsenden Wohlstand teilhaben. Sie scheuten nicht vor Handstreichen zurück, um – aus verschiedenen Motiven – an das Geld der ‚Pfeffersäcke’ zu kommen und ihre Macht gegen die Städte durchzusetzen. So geschehen 1457, als Erich Waren und Bargeld im Wert von 20.000 Gulden erbeutete. Er wurde jedoch von den verbündeten pommerschen Hansestädten Greifswald, Stralsund, Demmin und Anklam zur Herausgabe von Beute und Gefangenen gezwungen.

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