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Nr. 24 JOHANN CICERO, Kurfürst v. BRANDENBURG

Johann Cicero, Kurfürst v. Brandenburg, mit Gemahlin Margarethe v. Sachsen

Nr. 24 JOHANN CICERO, Kurfürst v. BRANDENBURG

* 1455 Ansbach                                    † 1499 Berlin / Berliner Dom (ehem. Kloster Lehnin)

1476 ∞ Margarethe, Herzogin v. Sachsen (s. Nr. 25)

Heiratsalter: ♂ 21 J. ∞ ♀ 27 J. / Kinder: 7

Eltern: Nr. 48+49

Sophia Hedwigs Ur-Ur-Großvater mütterlicherseits: Im Vater-Sohn-Konflikt

 

Kurfürst Johann Cicero war der erste fränkische Hohenzoller mit einer engen Bindung an die Mark Brandenburg. Sein Vater Albrecht Achilles hatte den knapp Fünfzehnjährigen 1470 zum Statthalter in der ca. 400 km vom fränkischen Stammland entfernten Mark ernannt. In jenem Jahr hatte Albrecht das innenpolitisch schwierige und wirtschaftlich arme Brandenburg, den mächtigen Kurhut und unzählige Probleme (auch mit den Pommern) von seinem älteren Bruder Friedrich II. erhalten, der sich in die Heimat zurückzog. 

Zwei Problemfelder prägten die Regentschaft Johanns bis zum Tod des Vaters 1486, der die Mark bzw. den Sohn fast durchgehend von Franken aus ‚regierte’:

1. Die ständige disziplinierende Kontrolle (?) oder Anleitung (?) durch den Vater. Oberste Forderung an den Sohn war Sparsamkeit, im Kontrast zur eigenen prächtigen Hofhaltung in Ansbach.

2. Die strategisch durchgeführte Isolierung Johanns. Da er von den reichspolitischen Plänen und Handlungen des Vaters ausgegrenzt war, musste und konnte er sich voll auf die eigenständige Herrschaft in der Mark einlassen. Das war einer der Faktoren für die Herausbildung des eigenständigen, den fränkischen Teil überflügelnden märkischen Hohenzollernstaates. 

Johanns innenpolitischen Bestrebungen galten folgenden Feldern:

1. Ausbau von Berlin/Cölln als Residenzort (1451 Fertigstellung des neuen Schlosses)

2. Durchsetzung der landesherrlichen Autorität gegenüber den Städten (Konflikt mit Stendal)

3. Bindung der alteingesessenen Adelsfamilien an das Herrscherhaus, Protektion einheimischer Juristen

4. Förderung der Infrastruktur (Stiftung einer Universität) 

5. Beruhigung des Konfliktes mit Pommern durch den Pyritzer Vertrag (1493). Auf den Anspruch der Lehnshoheit über Pommern verzichtete Brandenburg und erhielt dafür die Erbanwartschaft im Falle des Aussterbens der Greifen im Mannesstamm. Das trat tatsächlich 1637 ein. 

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