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Nr. 32 WILHELM I., d. Ältere, Herzog v. BRAUNSCHWEIG-WOLFENBÜTTEL

Wilhelm I., d. Ältere, Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel

Nr. 32 WILHELM I., d. Ältere, Herzog v. BRAUNSCHWEIG-WOLFENBÜTTEL

* 1392 oder 1400                                  † 1482 / Braunschweiger Dom St. Blasii

(1) 1423 ∞ Cäcilie Markgräfin v. Brandenburg (s. Nr. 33)

Heiratsalter: ♂ 23/31 J. ∞ ♀ 15/18 J. / Kinder: 2 

illegitime Kinder: 1

Sophia Hedwigs Ur-Ur-Ur-Großvater väterlicherseits: Der umtriebige Welfe

 

Mit Wilhelms Mutter Sophia von Pommern[i] öffneten sich für die Welfen Ende des 14. Jahrhunderts erstmalig die Wege in den Nordosten des Reiches. In Anbetracht der bescheidenen Mitgift von 2.000 Mark lötigen Silbers war es wohl der Bündnispartner, der für die pommersche Braut entschieden hatte. Die Verbindung beider Dynastien reichte bis in die Gegenwart der Ahnengalerie in der Loitzer Kirche St. Marien. Deren Stifterin, die Welfin Sophia Hedwig (s. Nr. 1) ehrte damit nicht nur ihre 62 Vorfahren, sondern zuallererst ihren verstorbenen Gemahl aus dem pommerschen Geschlecht der Greifen, Ernst Ludwig von Pommern-Wolgast (1545-1592).

Gleich zwei Welfenherzöge eroberten sich in den 1420er Jahren kurbrandenburgische Prinzessinnen, Wilhelm I. sowie sein Cousin Friedrich II. v. Lüneburg. Die Verwandtschaft mit einem Kurfürstenhaus brachte für die mindermächtige, reichspolitisch eher unbedeutende Welfendynastie einen beträchtlichen Prestigegewinn. Die Männer hatten dem Kurfürsten entscheidende militärische Hilfe geleistet.  

Wilhelm I. war ein Mann des Schwertes, ein typischer Repräsentant des Ritterwesens. Die Zeitgenossen nannten ihn den „Siegreichen“. Ständig war er innerhalb und außerhalb des Reiches auf Kriegszügen und in Fehden unterwegs.  

Der Welfenherzog erlebte mehr als 60 Herrschaftsjahre – eine absolute Seltenheit. Abwechselnd residierte und regierte er in den diversen Teilfürstentümern des Fürstentums Braunschweig und Lüneburg: Lüneburg, Braunschweig, Calenburg, Göttingen, ab 1473 in Wolfenbüttel. Ein Jahr später übergab er die calenbergischen und göttingenschen Lande seinen Söhnen zur gemeinsamen Verwaltung.


 


[i] Tochter von Wartislaw VI. v. Pommern und Anna v. Mecklenburg-Stargard. 

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