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Nr. 36 WARTISLAW IX., Herzog v. POMMERN-WOLGAST

Wartislaw IX., Herzog v. Pommern-Wolgast

Nr. 36 WARTISLAW IX., Herzog v. POMMERN-WOLGAST

* 1400 Wolgast                         † 1457 Wolgast 

1416/1417/1420 ∞ Sophia v. Sachsen-Lauenburg (s. Nr. 37)

Heiratsalter: ♂ ca. 16/17/20 J. ∞ ♀ 21/22 J. / Kinder: 4

Ur-Ur-Ur-Großvater väterlicherseits von Sophia Hedwig: Pate(r) der Alma Mater Gryphiswaldensis

 

Dieser Herzog ist verbunden „mit dem wichtigsten kulturellen Geschehen in Pommern“[i] im 15. Jahrhundert, der Gründung der Universität Greifswald 1456 – einer der ältesten Lehranstalten im Norden des Reiches. Und eine der reichsten! Es war keine herzogliche Gründung, sie erfolgte in ‚geneigter’ Verbindung mit dem Initiator dieses Projektes, dem Greifswalder Bürgermeister Heinrich Rubenow. Ohne den Herzog wäre es nicht gegangen, er half ihr institutionell und juristisch auf die Welt. 

Über Generationen bedachten die Greifen ihre Landesuniversität zuverlässig, bis zum letzten Angehörigen des Greifenhauses, Ernst Bogislaw von Croy. Er schenkte ihr aus dem Familienbesitz u. a. einen wertvollen Monumentalteppich zur Reformationsgeschichte der Dynastie, heute im Pommerschen Landesmuseum zu betrachten. 

In seiner Jugend hatte Wartislaw am Wolgaster Hof Mord und Totschlag erlebt (s. Nr. 37). Vielleicht resultierte aus diesem Erlebnis sein Bemühen, juristische Instrumente zur Befriedung einzusetzen. 1421 vereinbarte er mit Prälaten, Rittern und Ständen ein Landfriedensgericht. Noch 30 Jahre später bestätigte er den Städten Greifswald, Anklam, Stralsund und Demmin im „Goldenen Privilegium“ gemeinsame Rechte und Freiheiten. Wie wirksam dieses Bündnis war, zeigte sich z.B. in der Auseinandersetzung mit Erich II. und Wartislaw X., den beiden Söhnen des Herzogs, als diese in Raubrittermanier 1457 Stralsunder Kaufleute überfallen hatten (s. Nr. 18). 

Ein eigenes Hofgericht entstand dann erst unter der stärkeren landesfürstlichen Herrschaft Herzog Bogislaws X. 


 


[i] Conrad, S. 177.

 

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