Nr. 41 HENRIETTE, Gräfin v. MÖMPELGARD (Henriette de Montfaucon), Gräfin v. WÜRTTEMBERG
Nr. 41 HENRIETTE, Gräfin v. MÖMPELGARD (Henriette de Montfaucon), Gräfin v. WÜRTTEMBERG
* 1384/1391 Mömpelgard (Montbéliard) † 1444 Mömpelgard (Montbéliard) / Stiftskirche St.
Maimboeuf
1407 ∞ Eberhard IV., d. Jüngere, Graf v. Württemberg (s. Nr. 40)
Heiratsalter: ♀ 16/23 J. ∞ ♂ 19 J. / Kinder: 3
Ur-Ur-Ur-Großmutter väterlicherseits von Sophia Hedwig: Eine beherzte oder gestörte Frau?
Zum Zeitpunkt der Eheabrede 1397 war klar, dass Henriette als älteste Tochter die mächtige Grafschaft Mömpelgard erben würde. Das Grafenhaus war im Mannesstamm ausgestorben. So wurde die Grafschaft mit einigen dazugehörigen Herrschaften die größte Erwerbung des Hauses Württemberg auf dem Heiratswege.
Zu Lebzeiten ihres Gemahls regierten sie gemeinsam, nach seinem Tod 1417 setzte sie mühsam die Vormundschaftsregierung für die 3 Kinder durch. Verbote, diese Rolle einzunehmen, zeugen vom Streben der Witwen, die Geschicke des Landes bis zur Volljährigkeit des Erbprinzen zu lenken. Auch die Loitzer Herzoginwitwe war davon betroffen.
Die Gräfin Henriette ist ein musterhaftes Beispiel für den hochadeligen Frauen zugewiesenen Tätigkeitsbereich des kirchlich-religiösen Lebens. Eigenverantwortlich führte sie das Kirchenwesen. Nach ihrem Rückzug aus der Regierung 1421 kümmerte sie sich hauptsächlich um Klöster (Königsbrunn, Weiler, Maulbronn, Rechentshofen). Als Witwe stritt sie für den Erhalt ihrer Witwenausstattung und mit den Söhnen um den Erbteil für ihre Tochter.
Die landesgeschichtlichen Darstellungen spiegeln die Veränderungen in den kulturellen Vorstellungen, wie eine Fürstin bzw. eine Frau zu sein hat. Für zeitgenössische Chronisten hat Henriette noch als „ain Hertzenhafte Fraw wie ain Mann […] mit grossem Ruhm und treffentlicher guter Haußhaltung wider alle Anstöß […] regiert“ dagegen zeichnete das 18. Jahrhundert sie als zanksüchtig, störrisch, ja herrschsüchtig, gewalttätig.[i] Um 1970 entdeckte ein Wissenschaftler die „Geisteskrankheit und Sinnesverwirrung“ der Linie, beginnend mit Henriette und dem Haus Montbéliard-Montfaucon und bis zum Enkel Heinrich (s. Nr. 10) reichend.[ii]
Bild: Corpus Vitrearum Deutschland (Foto: Rafael Toussaint)