Nr. 48 ALBRECHT ACHILLES, Kurfürst v. BRANDENBURG
Nr. 48 ALBRECHT ACHILLES, Kurfürst v. BRANDENBURG
* 1414 Tangermünde † 1486 Frankfurt a. M. / Heilsbronn
1446 ∞ Margarethe, Markgräfin v. Baden (s. Nr. 49)
Heiratsalter: ♂ 32 J. ∞ ♀ 15 J. / Kinder: 6 bzw. 7
Sophia Hedwigs Ur-Ur-Ur-Großvater mütterlicherseits: Der fränkische Achill
Chronisten priesen den Hohenzollern-Achill als tapfer, unbesiegbar, klug und kraftvoll wie ein Löwe! Besonders gerne hätte er schwierige Aufgaben gelöst.- Davon hatte er wahrlich genug. Lebenslang wirkte er für die deutschen Könige bzw. Kaiser: als erfolgreicher Militär in den Kriegen gegen die Hussiten, um die böhmische Krone oder gegen Karl von Burgund 1474.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts zählten die fränkischen Hohenzollern bereits zu den besitzmächtigsten und einflussreichsten Dynastien. Wie seine Vorfahren strebte Albrecht nach Zusammenschluss der versprengt liegenden Besitzungen, auch gegen den Widerstand der reichen Reichsstädte Nürnberg und Würzburg (s. den „Süddeutsche Städtekrieg 1449/50, Nr. 20).
1470 erhielt Albrecht die Regierung über die schwierige, wirtschaftlich arme Mark, aber auch den begehrten Kurhut (seit 1415 im Hause). Lieber blieb er jedoch im reichen Franken und setzte in der Mark Statthalter ein (seinen Sohn Johann s. Nr. 24).
Bereits 1473 regelte Albrecht für seine 19 Kinder die Vererbungsmodalitäten für die Mark und Franken („Dispositio A.). Der folgenreichste Entschluss gab vor, dass das Kurfürstentum ungeteilt vom dortigen Regenten auf den jeweils ältesten Sohn vererbt werden solle. Auch die Höhe der töchterlichen Heimsteuer legte Albrecht fest: 10.000 Gulden - weniger als die übliche. Damit begann die allmähliche Entfernung der Linien voreinander, zwei getrennte Familienzweige mit unterschiedlichen politischen Interessen bildeten sich aus.
Die Heirats- und Bündnispolitikpolitik der Hohenzollern war nach Norden und Ostenausgerichtet.
Das besondere Interesse galt dem nördlichen Nachbarn Pommern. Trotz einer kontinuierlichen Heiratspraxis versuchte man ständig auf der reichspolitischen Bühne, die Lehnsherrschaft über Pommern bestätigt zu bekommen. Oder man griff zu militärischen Mitteln wie im „Stettiner Erbfolgekrieg“ (s. Nr. 18). Erst 1530, unter Albrechts Enkel Joachim I., war im Vertrag von Grimnitz der Konflikt beseitigt (s. Nr. 12).