Nr. 50 WILHELM III., d. Tapfere, Herzog v. SACHSEN, Landgraf zu THÜRINGEN
Nr. 50 WILHELM III., d. Tapfere, Herzog v. SACHSEN, Landgraf zu THÜRINGEN
* 1425 Meißen 1481 Weimar / Weimar
1446 ∞ Anna, Erzherzogin von Österreich (s. Nr. 51)
Heiratsalter: ♂ 21 J. ∞ ♀ 14 J. / Kinder. 2
Geliebte ∞ 1463 Katharina v. Brandenstein (s. Nr. 51)
Sophia Hedwigs Ur-Ur-Ur-Großvater mütterlicherseits: Ein starker Herrschaftswille
Wilhelm strebte energisch einen eigenen Landesteil an, um der gemeinsamen Herrschaft mit seinem Bruder Friedrich II. v. Sachsen zu entkommen. Die Eheschließung war für ihn das strategische Mittel. 1439 gelang die Eheabrede, Brautvater war der frisch gekrönte Habsburger Albrecht, seit 1438 römisch-deutscher König Albrecht II. und König v. Ungarn, Kroatien und Böhmen. Als Prinzgemahl winkten dem Wettiner Erbansprüche auf diese Länder. Als Albrechts Tochter Anna ehefähig war, fand 1446 die Hochzeit statt.
1445 hatte Wilhelm den thüringischen und fränkischen Besitz der Wettiner bekommen. Sein Bruder erhielt das Kurland Sachsen-Wittenberg, die Mark Meißen nebst Altenburg und Zwickau. Auch die Schulden wurden geteilt. Die fünffache Überschuldung seines Landesteils warf Wilhelm dem Bruder als ‚Misswirtschaft’ vor. Weitere Konflikte führten 1446 zum schlimmen „Sächsische Bruderkrieg“ (bis 1451). Böhmische Soldateska, verroht durch die Hussitenkriege, verwüstete große Gebiete.
Außenpolitisch scheiterten seine Pläne, die böhmische Krone zu erlangen. 1559 verzichtete Wilhelm auf den böhmischen Thronanspruch, vermittelt von Herzog Albrecht Achilles (s. Nr. 48). Mit ihm verschwägerte sich Wilhelm 1476 durch die Heirat seiner Tochter Margarete mit dessen Sohn Johann Cicero (s. Nr. 24+25).
Innenpolitisch richtete er seine Energie darauf, seinen Herrschaftsbereich deutlich von dem brüderlichen kursächsischen abzusetzen. 1446 legte er eine bemerkenswerte Landesordnung vor. Sie trat zwar nie in Kraft, erwies jedoch später ihren Wert, als seine Neffen Ernst (s. Nr. 54) und Albrecht sie für das gesamte wettinische Herrschaftsgebiet übernahmen. Im Gerichtswesen z.B. sollten die Untertanen nur im eigenen Land klagen dürfen, damit die Prozesskosten im Lande blieben. Die Richter sollten ‚schleunigst’, also zügiger arbeiten, weltliche und geistliche Gerichtssachen getrennt werden. Wilhelms Ordnungsanstrengungen in der Landesverwaltung weisen in die Vor-Moderne, sie zielten auf eine eigenständige Regierung und dienten der Schuldenreduktion und Zurückdrängung des starken Thüringer Adels.
Wilhelm baute bereits ab 1445 Weimar als Residenz und landesherrliche Stadt aus. So befreite er die Bürger für zwölf Jahre von der Zahlung der Stadtsteuer, damit sie die Stadtmauer zügig ausbauen konnten. Er veranlasste den Neubau der Schlosskirche und bewirkte die Ansiedlung eines Franziskanerklosters, das er zu seinem Begräbnisort bestimmte.