Nr. 55 ELISABETH v. BAYERN-MÜNCHEN, Kurfürstin v. SACHSEN
Nr. 55 ELISABETH v. BAYERN-MÜNCHEN, Kurfürstin v. SACHSEN
* 1443 † 1484 Leipzig / Leipzig
1460 ∞ Ernst, Kurfürst v. Sachsen (s. Nr. 54)
Heiratsalter: ♀ 17 J. ∞ ♂ 19 J. / Kinder. 7
Sophia Hedwigs Ur-Ur-Ur-Großmutter mütterlicherseits: Vom reichen Bayern ins reiche Sachsen
Elisabeths Vater Herzog Albrecht III. von Bayern-München machte sich im Reich mit einer Skandalgeschichte bekannt. Er lebte offen mit der Bürgerlichen Agnes Bernauerin, bis sein Vater dem ein Ende bereitete. Das störte offensichtlich den Plan des Wettiner Kurfürsten Friedrich II. nicht, seinen Sohn Ernst mit Albrechts Tochter Elisabeth zu verheiraten.
1450 erfolgte die Eheabrede auf 6 Jahre. Da wäre Elisabeth 13 Jahre jung gewesen. Mädchen galten mit 12 bis 15 Jahren als ehetauglich, allerdings bestand immer die Gefahr des (zu) frühen Todes durch Geburt und Kindbett. Man wartete also zehn Jahre, vielleicht doch in Rücksicht auf das Alter der bayrischen Prinzessin.
Als Mitgift waren 20.000 Gulden vereinbart. Ebensoviel sollten die Wettiner als Widerlage (zur Versorgung) stellen. 1460 wurde die Hochzeit in Leipzig gefeiert mit 3.600 Gästen. Zwei Jahre später feierte man dann ‚standesgemäß’ unter sich auf Schloss Hartenfels in Torgau.
Aus der Ehe stammen die für die Reichspolitik der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts so entscheidenden sächsischen Kurfürsten Friedrich III. d. Weise (Luther) und Johann Friedrich d. Großmütige (Schmalkaldischer Bund). Zwei der Söhne gelangten auf die hochbegehrten Erzbischofsstühle Mainz und Magdeburg, die Tochter Christina heiratete in ein Königshaus im hohen Norden. Damit bekam man Einfluss in das skandinavische Großreich (s. Nr. 26+27).